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   BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60   

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https://dejure.org/1961,8360
BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,8360)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1961 - VI ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,8360)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1961 - VI ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,8360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60
    Der erkennende Senat hat bei einem auf der Autobahn liegenden Lastzug eine Haftung aus dessen Betrieb nur deshalb bejaht, weil der Lastzug eine aus seinem Betrieb kommende typische Gefährdung bildete (BGHZ 29, 163, 167).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60
    Ein "Dienstverhältnis" war nicht notwendig, es genügte die tatsächliche Ausübung der anvertrauten hoheitlichen Aufgaben (BGHZ 11, 192, 198; BGB RGRK 11, Aufl. § 839 III Anm. 31 S. 1457).
  • BGH, 08.12.1958 - III ZR 235/56

    Amtshaftung bei Dienstfahrten

    Auszug aus BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60
    Diese Halterhaftung steht neben der Amtshaftung und wird durch diese nicht beseitigt (BGHZ 29, 38, 44).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines

    Daß es nicht allein darauf ankommen kann, ob der Motor des Kraftfahrzeuges in Gang gesetzt worden ist, solange dies unabhängig von einem dem Kraftfahrzeug eigentümlichen Betriebsvorgang zu anderen Zwecken als zur Fortbewegung geschieht, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Januar 1961 (VI ZR 57/60 - VersR 61, 203) ausgesprochen (vgl. auch Müller, StVG, 22. Aufl., § 7 Rdn. 89 Fn. 123).
  • LG Mainz, 26.02.2019 - 1 O 237/17

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Erstattungsanspruch der

    Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Motor des Kraftfahrzeugs in Gang gesetzt worden ist, solange dies zu anderen Zwecken als zur Fortbewegung geschieht (BGH, Urteil vom 10.01.1961 -VI ZR 57/60).
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